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Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die UVP-Gesetze der Länder schreiben für bestimmte öffentliche und private Vorhaben und für bestimmte Pläne und Programme Umweltprüfungen vor.
Nach einheitlichen Grundsätzen sollen zu einer wirksamen Umweltvorsorge die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Unsere Beratung setzt schon beim Screening ein.
Wir erstellen Unterlagen, die es der zuständigen Behörde ermöglichen in einer allgemeinen oder standortbezogenen Vorprüfung zu entscheiden, ob eine Umweltprüfung notwendig ist.
Wird eine Umweltprüfung notwendig, erarbeiten wir für das Scoping einen Untersuchungsrahmen, der es ermöglicht, Inhalt und Umfang der Unterlagen zur Umweltprüfung in Abstimmung mit den berührten Behörden und Stellen festzulegen.
Schließlich verfassen wir Umweltverträglichkeitsuntersuchungen und -studien, die die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter dokumentieren.
Fachbeiträge und Sondergutachten zu speziellen Fragestellungen (Lärm, Luftschadstoffe, etc.) werden integriert.
Den Umweltbericht zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen erstellen wir auf der Grundlage des Landschaftsplanes, vertiefen, wenn erforderlich, dessen Inhalte und ergänzen die Ergebnisse von Fachgutachten.