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Ökokonto
Naturschutzrechtliche Ökokonto-Maßnahmen sind zeitlich vorgezogene und auf freiwilliger Basis durchgeführte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die zunächst keinen konkreten Bezug zu einem Eingriffsvorhaben aufweisen müssen. Solche Maßnahmen können sowohl von öffentlichen Stellen, als auch von Unternehmen und Privatpersonen umgesetzt werden. Wir beraten Sie hinsichtlich naturschutzfachlich sinnvoller Maßnahmen auf Ihren Flächen, erstellen Maßnahmenkonzepte und stimmen diese mit Ihnen ab. Wir legen für Sie ein Ökokonto an, erstellen die Maßnahmenanträge und nehmen die Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde vor. Im Anschluss begleiten wir Sie bei der Umsetzung und Dokumentation der Maßnahmen.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und auch in anderen Genehmigungsverfahren ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit, Maßnahmen zu suchen und festzulegen, die Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen. Meist ist es dann schwierig unter dem herrschenden Termindruck geeignete Maßnahmen zu finden. Vor allem wird auch der Grunderwerb im Zusammenhang mit dem konkreten Vorhaben oder Baugebiet teurer. Im bauleitplanerischen Ökokonto können Kommunen daher Ausgleichsmaßnahmen bevorraten, um insbesondere für künftige Siedlungsentwicklungen kostensparend und vor allem in naturschutzfachliche sinnvoller Weise Ausgleich zu schaffen. Wir erstellen Ausgleichskonzepte und Maßnahmenpools, führen Ihr Ökokonto, bewerten und dokumentieren umgesetzte Maßnahmen.