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Landschaftspflegerische Begleitplanung
Die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder enthalten zum Schutz von Natur und Landschaft die Eingriffsregelung.
Sie bestimmen was Eingriffe in Natur und Landschaft sind und unter welchen Voraussetzungen diese zulässig sind.
Der Verursacher eines Eingriffs wird verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig ausgeglichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise kompensiert (Ersatzmaßnahmen) werden.
Wir haben langjährige Erfahrung mit der Begleitplanung beim Neu- und Ausbau von Straßen, beim Bau von Hochwasserrückhaltebecken, Hochwasserschutzmaßnahmen und anderen Wasserbaumaßnahmen.
Auch die Begleitung anderer Vorhaben wie dem Abbau von Bodenschätzen, dem Bau von Windkraftanlagen, Leitungen und Anlagen der Abwasser- und Abfallentsorgung ist uns vertraut.
Unsere öffentlichen und privaten Auftraggeber beraten wir zum notwendigen Leistungsumfang, den wir mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden abstimmen.
Kostenbewusstsein und die für einen konfliktarmen Verfahrensablauf notwendige fachliche Qualität stehen dabei gleichgewichtig nebeneinander.
Auf der Grundlage einer sorgfältigen und zielgerichteten Bestandsaufnahme der Schutzgüter des Naturhaushalts ermitteln wir die Eingriffe durch das Vorhaben. Wir schlagen, abgestimmt mit den technischen Planern, praktikable Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung vor und legen schließlich ein schlüssiges Ausgleichskonzept vor.
Im Genehmigungsverfahren beraten und unterstützen wir Sie beim Umgang mit den Anregungen und Stellungnahmen von beteiligten Behörden und anderen Stellen.