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Landschaftsplanung zur Bauleitplanung
Die Landschaftsplanung ist neben der Bauleitplanung das wichtigste Instrument räumlicher Planung der Städte und Gemeinden. Bestandsaufnahmen unterschiedlicher Detailschärfe für die Schutzgüter des Naturhaushalts und die Landschaft werden hier aufbereitet, transparent und verständlich dargestellt und bewertet. Ziele der Landschaftsentwicklung werden von Planungsstufe zu Planungsstufe konkretisiert.
Mit dem Landschaftsplan blicken wir auf die Gemarkung insgesamt. Wir machen naturräumliche Zusammenhänge sichtbar. Konflikte zwischen Nutzungen, Flächenfunktionen und -potentialen werden verdeutlicht. Mit dem Blick für das Ganze schlagen wir Entwicklungsziele vor und erarbeiten Maßnahmen.
Mit dieser Grundlage erstellen wir fundierte Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchungen für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
Die Umweltprüfung, dokumentiert im Umweltbericht, steht auf einer guten Basis.
Größe, Zielsetzung und Plangebiet des Bebauungsplans bestimmen, ob wir Ihnen einen Grünordnungsplan oder eine an die Problemstellung angepasste Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung empfehlen, um die Eingriffsregelung nach dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz für die Abwägung vorzubereiten.
Schon mit dem Landschaftsplan bereiten wir Ihr Ökokonto vor, das geeignete Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen enthält.
Bei Bebauungsplänen für die Innenentwicklung entsprechend § 13a beraten wir zur Vorprüfung des Einzelfalls und helfen bei der sachgerechten Ermittlung und Dokumentation der Umweltbelange (§ 1 (6) Nr. 7).